Aus Hobby für Ihr Haus.
Danke an alle Gartenfreunde deren Grünflächen wir durch Ihre Zäune bewundern dürfen, die uns durch Ihren Einsatz , Kreativität und Liebe zum Detail viel Freude bescheren.
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Algemeine Geschäftsbedingungen AGB des www.inbruck.info 1. Vertragsabschluß: Die nachstehenden Bedingungen gelten für diese und alle Folgegeschäfte mit dem Käufer. Von ihnen abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, außer sie werden ausdrücklich schriftlich durch uns bestätigt. Spätestens durch unsere Lieferung gelten unsere Bedingungen als anerkannt. 2. Preise: Unsere Angebotspreise sowie Preislisten sind freibleibend, es gelten die Preise der schriftlichen Auftragsbestättingung. Die jeweils gültige Umsatzsteuer wird dem Nettopreis aufgeschlagen und in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 3. Lieferungen, Versand und Gefahrenübergang: Die Lieferung erfolgt bis zum Bürgersteig. Eine für 40 Tonnen LKW-es geeignete Strassenanbindung muß gewährleistet sein. Die Ware ist bei Erhalt durch den Kunden auf Transportschäden zu kontrollieren. Eventuelle Schäden sind beim Fahrer anzugeben, die Ware wird durch uns ersetzt. 4. Lieferzeiten: Lieferzeiten und Fristen gelten stets nur als annähernd und unverbindlich angegeben, außer es werden abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen. Auch für diesen Fall behalten wir uns richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von Zulieferanten ausdrücklich vor. In jedem Fall beginnt eine Lieferfrist erst dann, wenn alle Einzelheiten der Vertragsausführung geklärt sind. Im Fall der Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins um einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen kann der Besteller uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung tritt für uns Verzug ein. Nach dem Ablauf von 3 Monaten gerechnet ab der Mahnung ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, außer die Ware ist bis dahin bereits an ihn ausgeliefert worden. Im Fall von unvorhergesehenen Ereignissen oder von höherer Gewalt (u.a. Streiks, Aussperrungen, Lieferschwierigkeiten, Produktionsengpässen bei uns oder unseren Zulieferern, Rohstoffverknappungen, bei Import- und Exportrestriktionen sowie bei sonstigen Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind) können wir nach unserer Wahl entweder die Lieferungen für den Zeitraum der Dauer der unvorhergesehenen Ereignisse hinausschieben bzw. ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Machen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch, so sind Schadensersatzansprüche ebenso ausgeschlossen, wie auch sonstige Ansprüche gegen uns, gleich welchem Rechtsgrund. 5. Zahlungsarten, Fälligkeit, Nichterfüllung und Schadensersatz: Mit der Unterschrift des Kunden auf der schriftlichen Auftragsbestättigung wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtvolumens fällig. Bei Übergabe der fertig gestellten Ware sind die restlichen 50% bar zu bezahlen bzw. bei der Lieferung erhält der Kunde die Rechnung über den Restbetrag. Diese ist innerhalb von 7 Tagen auf unser Konto auszugleichen. Im Fall der Annahmeverweigerung unserer Lieferungen gehen alle hierdurch entstandenen Kosten zu Lasten des Bestellers. Außerdem behalten wir uns Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausdrücklich vor, wir sind außerdem berechtigt, die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der von uns gelieferten Ware zu untersagen und diese auch zu Lasten des Bestellers bei diesem wieder abzuholen. Soweit Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend gemacht werden kann, beträgt unser Schadensersatzanspruch ohne weiteren Nachweis 35 % des Kaufpreises, außer der Besteller weist nach, daß uns kein oder ein nur wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird gegen Nachweis insoweit ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug berechnen wir vom Tag der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % je angefangenen Monat auf den geschuldeten Betrag. Außerdem sind wir berechtigt, bei der Einleitung eines gerichtlichen Inkassoverfahrens alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller abzutreten. 6. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller zustehenden Forderungen bleiben alle von uns gelieferten Waren unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt sein sollte. Der Besteller darf über die Vorbehaltswaren nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr verfügen, insbesondere ist er nicht berechtigt, unsere Waren zu verpfänden, noch sonstwie zur Sicherung zu übereignen. Aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehende Forderungen tritt er bereits jetzt ausdrücklich an uns zur Sicherung unserer Ansprüche ab. Übereignet der Besteller zur Sicherheit sein gesamtes Warenlager an einen Dritten, so hat er unsere Erzeugnisse durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Sicherungnehmer auszuschließen. Der Besteller ist nur so lange zur Einziehung der abgetretenen Forderungen auf eigene Rechnung und in seinem Namen berechtigt, als er seinen Vertragsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Anderenfalls haben wir das Recht, nach unserer Wahl zu Lasten des Bestellers die Eintreibung der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen zu betreiben. Übersteigt der Wert der zu unseren Gunsten bestehenden Sicherungen den Wert der insgesamt zu sichernden Forderungen um mehr als 35 %, so geben wir vollbezahlte Lieferungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden frei. Mit einer Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware sind wir für den Fall der Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens nicht einverstanden. In unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware darf zu den üblichen Geschäftszeiten des Bestellers, wenn dieser Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt, weggenommen werden, wobei die Wegnahme keine verbotene Eigenmacht darstellt. Wir sind zu diesem Zweck berechtigt, sämtliche Lager- und Geschäftsräume des Bestellers zu betreten. Eine Rücknahme unserer Vorbehaltsware erfolgt nur nach Absprache sowie unserem ausdrücklichen Einverständnis zu folgenden Bedingungen:
a) Aktuelle Katalogware, unbeschädigt,
unbeschmutzt und original verpackt, wird zu dem in
Rechnung gestellten Preis, mit einem Abschlag von
35 % gutgeschrieben. 7. Gewährleistung:
Für die von uns an den Besteller gelieferten Waren
übernehmen wir für die Dauer von 6 Monaten die
Gewährleistung gemäß den nachstehenden
Bedingungen: 7.1 Sind die Waren fehlerhaft, werden
sie schadhaft geliefert, so werden wir den Mängel
ohne Berechnung von Kosten ohne schuldhaftes
Zögern beseitigen. Die mangelhaften Gegenstände
und Teile gehen in unser Eigentum über. Werden zur
Mängelbeseitigung Arbeiten erforderlich, so tragen
wir die zum Zwecke der Nachbesserung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Fracht,
Porto, Arbeits- und Materialkosten, außer es sind
abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen
worden. 8.Umtauschrecht: Dem Besteller wird ein Umtauschrecht eingeräumt, das innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Lieferung auszuüben ist. Sonderanfertigungen auf speziellen Wunsch des Bestellers hin sind vom Umtausch ausgeschlossen. Der Retoure muß die Originalrechnung beiliegen. Ohne Originalrechnung erfolgt kein Umtausch. Die Ware muß frei Haus zu uns geschickt werden, unfreie Sendungen werden nicht angenommen. 9. Haftung: Für unser eigenes Verschulden sowie für Verschulden unserer Mitarbeiter, Angestellten, Arbeitnehmer und sonstiger Erfüllungsgehilfen, sowie unserer Organe, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere aus Verschulden bei Vertragsverletzungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftung etc. Haften wir stets nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 10. Abschließende Bestimmungen: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zell am See/Österreich, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. In allen Fällen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl gerichtlich auch am Sitz des Bestellers gegen diesen vorzugehen. Es gilt ausschließlich österreicheisches Recht. Die Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bestimmungen berührt die Rechtsgültigkeit der Vereinbarungen im übrigen nicht. Für diesen Fall gilt die nichtige Bestimmung durch eine solche ersetzt, deren Inhalt dem zwischen den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Bei der Bestellung der Ware akzeptiert der Käufer gleichzeitig die oben ganannten AGB. |
