Aus Hobby für Ihr Haus.

Danke an alle Gartenfreunde deren Grünflächen  wir durch Ihre Zäune bewundern dürfen, die uns  durch  Ihren Einsatz , Kreativität und Liebe zum Detail viel Freude bescheren.

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Algemeine Geschäftsbedingungen AGB des www.inbruck.info

1. Vertragsabschluß:

Die nachstehenden Bedingungen gelten für diese und alle Folgegeschäfte mit dem Käufer. Von ihnen abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, außer sie werden ausdrücklich schriftlich durch uns bestätigt. Spätestens durch unsere Lieferung gelten unsere Bedingungen als anerkannt.

2. Preise:

Unsere Angebotspreise sowie Preislisten sind freibleibend, es gelten die Preise der schriftlichen Auftragsbestättingung. Die jeweils gültige Umsatzsteuer wird dem Nettopreis aufgeschlagen und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3. Lieferungen, Versand und Gefahrenübergang:

Die Lieferung erfolgt bis zum Bürgersteig. Eine für 40 Tonnen LKW-es geeignete Strassenanbindung muß gewährleistet sein. Die Ware ist bei Erhalt durch den Kunden auf Transportschäden zu kontrollieren. Eventuelle Schäden sind beim Fahrer anzugeben, die Ware wird durch uns ersetzt.

4. Lieferzeiten:

Lieferzeiten und Fristen gelten stets nur als annähernd und unverbindlich angegeben, außer es werden abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen. Auch für diesen Fall behalten wir uns richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von Zulieferanten ausdrücklich vor. In jedem Fall beginnt eine Lieferfrist erst dann, wenn alle Einzelheiten der Vertragsausführung geklärt sind. Im Fall der Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins um einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen kann der Besteller uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung tritt für uns Verzug ein. Nach dem Ablauf von 3 Monaten gerechnet ab der Mahnung ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, außer die Ware ist bis dahin bereits an ihn ausgeliefert worden. Im Fall von unvorhergesehenen Ereignissen oder von höherer Gewalt (u.a. Streiks, Aussperrungen, Lieferschwierigkeiten, Produktionsengpässen bei uns oder unseren Zulieferern, Rohstoffverknappungen, bei Import- und Exportrestriktionen sowie bei sonstigen Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind) können wir nach unserer Wahl entweder die Lieferungen für den Zeitraum der Dauer der unvorhergesehenen Ereignisse hinausschieben bzw. ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Machen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch, so sind Schadensersatzansprüche ebenso ausgeschlossen, wie auch sonstige Ansprüche gegen uns, gleich welchem Rechtsgrund.

5. Zahlungsarten, Fälligkeit, Nichterfüllung und Schadensersatz:

Mit der Unterschrift des Kunden auf der schriftlichen Auftragsbestättigung wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtvolumens fällig. Bei Übergabe der fertig gestellten Ware sind die restlichen 50% bar zu bezahlen bzw. bei der Lieferung erhält der Kunde die Rechnung über den Restbetrag. Diese ist innerhalb von 7 Tagen auf unser Konto auszugleichen. Im Fall der Annahmeverweigerung unserer Lieferungen gehen alle hierdurch entstandenen Kosten zu Lasten des Bestellers. Außerdem behalten wir uns Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausdrücklich vor, wir sind außerdem berechtigt, die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der von uns gelieferten Ware zu untersagen und diese auch zu Lasten des Bestellers bei diesem wieder abzuholen. Soweit Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend gemacht werden kann, beträgt unser Schadensersatzanspruch ohne weiteren Nachweis 35 % des Kaufpreises, außer der Besteller weist nach, daß uns kein oder ein nur wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird gegen Nachweis insoweit ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug berechnen wir vom Tag der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % je angefangenen Monat auf den geschuldeten Betrag. Außerdem sind wir berechtigt, bei der Einleitung eines gerichtlichen Inkassoverfahrens alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller abzutreten.

6. Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller zustehenden Forderungen bleiben alle von uns gelieferten Waren unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt sein sollte. Der Besteller darf über die Vorbehaltswaren nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr verfügen, insbesondere ist er nicht berechtigt, unsere Waren zu verpfänden, noch sonstwie zur Sicherung zu übereignen. Aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehende Forderungen tritt er bereits jetzt ausdrücklich an uns zur Sicherung unserer Ansprüche ab. Übereignet der Besteller zur Sicherheit sein gesamtes Warenlager an einen Dritten, so hat er unsere Erzeugnisse durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Sicherungnehmer auszuschließen. Der Besteller ist nur so lange zur Einziehung der abgetretenen Forderungen auf eigene Rechnung und in seinem Namen berechtigt, als er seinen Vertragsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Anderenfalls haben wir das Recht, nach unserer Wahl zu Lasten des Bestellers die Eintreibung der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen zu betreiben. Übersteigt der Wert der zu unseren Gunsten bestehenden Sicherungen den Wert der insgesamt zu sichernden Forderungen um mehr als 35 %, so geben wir vollbezahlte Lieferungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden frei. Mit einer Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware sind wir für den Fall der Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens nicht einverstanden. In unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware darf zu den üblichen Geschäftszeiten des Bestellers, wenn dieser Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt, weggenommen werden, wobei die Wegnahme keine verbotene Eigenmacht darstellt. Wir sind zu diesem Zweck berechtigt, sämtliche Lager- und Geschäftsräume des Bestellers zu betreten. Eine Rücknahme unserer Vorbehaltsware erfolgt nur nach Absprache sowie unserem ausdrücklichen Einverständnis zu folgenden Bedingungen:

a) Aktuelle Katalogware, unbeschädigt, unbeschmutzt und original verpackt, wird zu dem in Rechnung gestellten Preis, mit einem Abschlag von 35 % gutgeschrieben.
b) Restpostenware und Auslaufmodelle werden zu 30 % des Großhandelspreises der jeweils aktuellen deutschen Spezialabverkaufsaktionen bewertet und gutgeschrieben.
c) Restpostenware, die in den Katalogen der letzten drei vorhergehenden Jahre nicht mehr abgebildet war, wird bei einer Rücknahme nicht mehr gutgeschrieben.

7. Gewährleistung:

Für die von uns an den Besteller gelieferten Waren übernehmen wir für die Dauer von 6 Monaten die Gewährleistung gemäß den nachstehenden Bedingungen: 7.1 Sind die Waren fehlerhaft, werden sie schadhaft geliefert, so werden wir den Mängel ohne Berechnung von Kosten ohne schuldhaftes Zögern beseitigen. Die mangelhaften Gegenstände und Teile gehen in unser Eigentum über. Werden zur Mängelbeseitigung Arbeiten erforderlich, so tragen wir die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Fracht, Porto, Arbeits- und Materialkosten, außer es sind abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen worden.
7.2 Bei zweimaligem Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung oder auch Wandelung verlangen.
7.3 Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu untersuchen, auch wenn Muster übersandt waren. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Offensichtliche Mängel sind nach Ablauf einer Woche seit Eingang der Ware am Bestimmungsort von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7.4 Verdeckte Mängel sind seitens des Bestellers binnen einer Woche nach ihrer Entdeckung zu rügen.
7.5 Für Mängelfolgeschäden haften wir nur, wenn der Besteller durch eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung gegen derartige Mängelfolgeschäden abgesichert werden sollte. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf das Erfüllungsinteresse beschränkt. Mit jeder Mängelanzeige muß die entsprechende Warenrechnung mitgesandt werden. Ohne die betreffende Warenrechnung wird die Mängelanzeige nicht anerkannt. Die reklamierte Ware muß frei Haus zu uns geschickt werden, unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

8.Umtauschrecht:

Dem Besteller wird ein Umtauschrecht eingeräumt, das innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Lieferung auszuüben ist. Sonderanfertigungen auf speziellen Wunsch des Bestellers hin sind vom Umtausch ausgeschlossen. Der Retoure muß die Originalrechnung beiliegen. Ohne Originalrechnung erfolgt kein Umtausch. Die Ware muß frei Haus zu uns geschickt werden, unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

9. Haftung:

Für unser eigenes Verschulden sowie für Verschulden unserer Mitarbeiter, Angestellten, Arbeitnehmer und sonstiger Erfüllungsgehilfen, sowie unserer Organe, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere aus Verschulden bei Vertragsverletzungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftung etc. Haften wir stets nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Abschließende Bestimmungen:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zell am See/Österreich, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. In allen Fällen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl gerichtlich auch am Sitz des Bestellers gegen diesen vorzugehen. Es gilt ausschließlich österreicheisches Recht. Die Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bestimmungen berührt die Rechtsgültigkeit der Vereinbarungen im übrigen nicht. Für diesen Fall gilt die nichtige Bestimmung durch eine solche ersetzt, deren Inhalt dem zwischen den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Bei der Bestellung der Ware akzeptiert der Käufer gleichzeitig die oben ganannten AGB.